Als Stubnitz wird die Waldlandschaft an der Ost-küste der
Halbinsel Jasmund bezeichnet, die sich von Sassnitz im Süden
bis fast an die Ortschaft Lohme im Norden erstreckt. Im Osten
wird sie durch die Kreideküste und der Ostsee begrenzt, im
Westen verläuft sie entlang der Ortschaften Buddenhagen,
Rusewase, Wüstung Falkenburg, Poissow, Jägerhof, Nipmerow
und Ranzow. Sie ist vollständig Bestandteil des im Jahr 1990
gegründeten 3003 ha großen Nationalpark Jasmund. An ihr
schließen sich drei Waldgebiete an, die zwar eigene Namen
aufweisen aber nahtlos in die Stubnitz übergehen. Dies sind
der Lenzbusch bei Sassnitz, das Sehlitzer Kratt und das Hohe
Holz (ehemals Bestandteil des Spyckerschen Geheges).
Die Stubnitz unterlag einer Jahrhunderte währenden Benutzung durch den Menschen. Als einzige Holzquelle für die
Halbinseln Wittow und Jasmund wurde sie besonders ab der
frühen Neuzeit durch übermäßige Holzentnahme in
Mitleidenschaft gezogen. Mehrere Holzordnungen schafften es
kaum, die Mißwirtschaft in der Stubnitz zu bekämpfen. Ab 1858
wurde dann ein geordneter Betriebsplan mit einer Einteilung in
verschiedene Schutzbezirke eingeführt um ein normales
Altersklassenverhältnis herzustellen. So achtete man nun
verstärkt auf die Naturverjüngung und schuf durch
Buchenballenpflanzungen nach und nach einen Schutzgürtel
gegen die Seewinde. Alte Buchen direkt an der Steilküste
wurden entfernt, damit das Gewicht der Bäume den Abbruch
nicht beschleunigte. Auch fing man an in allen Randjagen längs
der Ostsee, dem westlichen Teil des Schlossbergs und dem Fahrenberg zum Schutz der Stubnitz zur
Plenterbewirtschaftung überzugehen. Auch entfernte man sich von den am Anfang des 19. Jahrhunderts
eingerichteten Kaweln und Schlägen und richtete kleinere Abteilungen ein, die sogenannten Jagen an deren
Grenzen Steine mit den jeweiligen Jagennummern aufgestellt wurden. Um 1910 erfolgte noch einmal eine
Umbenennung der Jagen. Viele dieser Jagensteine sind noch heute in der Stubnitz vorhanden.
Die Stubnitz war mehrere Jahrhunderte ohne nennenswerte Schutzmaßnahmen abgesehen von den Holzordnungen
die aber im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienten, der übermäßigen Nutzung des Menschen ausgesetzt.
Ausschlaggebend für eine Ausweisung eines „Naturschutzgebiet Jasmund“ war die Tatsache, dass der bereits 1893
stillgelegte Kreidebruch am Kieler Bach im Jahr 1926 wieder in Betrieb genommen werden sollte. Am 5. November
1926 richteten einige Abgeordnete des Preußischen Landtags eine Anfrage an die Staatsregierung, ob der
Staatsminister bereit sei, die von der Stralsunder Regierung gegebene Genehmigung zum Kreideabbau
zurückzuziehen. Dabei sollte zur dauernden Sicherung das Steilufer zwischen Sassnitz und Stubbenkammer zum
Naturdenkmal erklärt werden. E. Holzfuß teilte darauf auf der Jahreskonferenz für Naturdenkmalpflege am 15. und
16. November 1926 in Berlin mit, dass er einen Antrag gestellt habe, die Kreideküste zum Naturdenkmal zu
erklären. Daraufhin stellte die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen einen Antrag auf Erklärung der
Küste und ihrem Hinterland zum Naturschutzgebiet. Das Ergebnis hierbei war eine Polizeiverordnung für das
Naturschutzgebiet „Jasmund“ vom 17. März 1929. Am 27. August 1935 wurde eine zweite Schutzverordnung für
dieses Naturschutzgebiet erlassen. Diese Verordnung über das NSG Jasmund vom 27. August 1935 wurde in das
Naturschutzgesetz der DDR vom 4. August 1954 übernommen und behielt seine Gültigkeit.
Viele Nutzungsarten haben die Stubnitz in irgendeiner Weise beeinflusst und sie damit zu einer Kulturlandschaft,
d.h. zu einer vom Menschen geprägten Landschaft werden lassen. Inzwischen wird die Stubnitz nicht mehr
wirtschaftlich genutzt. Durch den Nationalpark Jasmund wird seit 1990 versucht, aus der ehemaligen
Kulturlandschaft eine Naturlandschaft zu machen.